Description: Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) werden gemäß § 27 HENatG wegen ihrer Bedeutung für Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten per Rechtsverordnung der Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen und in den Amtsblättern veröffentlicht.
Description: Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) werden gemäß § 27 HENatG wegen ihrer Bedeutung für Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten per Rechtsverordnung der Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesen und in den Amtsblättern veröffentlicht.
Description: "Versorgungskerne", "Sonstige großflächige Einzelhandelsstandorte, Bestand" und "Sonstige großflächige Einzelhandelsstandorte, Nutzungsaufgabe angestrebt" des Regionalen Einzelhandelskonzeptes für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (REHK)
Description: Die Daten der nichtamtlichen Lesefassung beinhalten die genehmigten Windvorranggebiete des am 30. März 2020 im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 veröffentlichten Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 sowie die am 28.02.2022 im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 9 wirksam gewordenen Windvorranggebiete aus dem 1. Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019. Dieser gibt die Gesamtheit der im Bereich des Regionalverbands FrankfurtRheinMain genehmigten Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (mit und ohne Ausschlusswirkung) wieder. Durch das 1. Änderungsverfahren wurde der Großteil der „Weißflächen“ aus dem genehmigten Stand des TPEE 2019 vom 30.03.2020 dem Ausschlussraum zugeordnet. Zwei „Weißflächen“ konnten als Erweiterungen bereits genehmigter Windvorranggebiete (WVG) aufgenommen werden: WVG 9902 (Fläche im Südosten) und WVG 10502 (Fläche im Norden).
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