{ "culture": "en-US", "name": "", "guid": "", "catalogPath": "", "snippet": "", "description": "Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 26 HENatG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von den Unteren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Veröffentlichung erfolgt üblicherweise in den Amtsblättern der jeweiligen Kreisverwaltungen. Bei den Naturdenkmalen handelt es sich um \"Einzelschöpfungen der Natur\", die als Flächen, lineare Strukturen oder als punktförmige Elemente (meist Einzelbäume, aber z.B. auch Felsformationen) vorkommen.", "summary": "", "title": "Naturdenkmal PND_ND16_F", "tags": [], "type": "", "typeKeywords": [], "thumbnail": "", "url": "", "minScale": 0, "maxScale": 0, "spatialReference": "", "accessInformation": "", "licenseInfo": "" }